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RECHTSANWALTSKANZLEI Anja Pankow
Rechtsanwältin • Fachanwältin Familienrecht • Mediatorin
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Heute ist es unmöglich, alle Rechtsgebiete zu beherrschen. Die zunehmende Komplexität der
Lebenssachverhalte versucht der Gesetzgeber in immer mehr Gesetzen einzufangen. Auch der
fleißigste und kompetenteste Jurist kann die Vielzahl der Spezialprobleme in den einzelnen
Rechtsgebieten nicht mehr überschauen. Hinzu kommt der ständig steigende Arbeitsdruck. Man
hat schon alle Hände voll zu tun, sich in seinem Gebiet auf dem Laufenden zu halten. In
Deutschland sind 164.393 Anwälte (Stand 2017) zugelassen, nur 26,4% davon führen einen
oder mehrere Fachanwaltstitel. Nur wenige Mandanten wissen, was ein Fachanwalt ist:
Ein Fachanwalt ist ein Rechtsanwalt mit nachgewiesenen Spezialkenntnissen auf einem bestimmten
Gebiet.
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Entsprechend der Fachanwaltsordnung müssen Rechtsanwälte, um den Titel Fachanwalt zu erhalten
und zu behalten Folgendes nachweisen:
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eine zusätzliche theoretische Ausbildung mit entsprechender Prüfung
mehrjährige praktische Anwaltstätigkeit und
jährliche Weiterbildungen.
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Frau Rechtsanwältin Pankow wurde das Recht zum Führen des Titels Fachanwalt für Familienrecht
von der Rechtsanwaltskammer Sachsen im Jahr 2000 verliehen.
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