RECHTSANWALTSKANZLEI Anja Pankow
Rechtsanwältin • Fachanwältin Familienrecht • Mediatorin
 

Unsere Spezialisierung

 
  Heute ist es unmöglich, alle Rechtsgebiete zu beherrschen. Die zunehmende Komplexität der Lebenssachverhalte versucht der Gesetzgeber in immer mehr Gesetzen einzufangen. Auch der fleißigste und kompetenteste Jurist kann die Vielzahl der Spezialprobleme in den einzelnen Rechtsgebieten nicht mehr überschauen. Hinzu kommt der ständig steigende Arbeitsdruck. Man hat schon alle Hände voll zu tun, sich in seinem Gebiet auf dem Laufenden zu halten. In Deutschland sind 164.393 Anwälte (Stand 2017) zugelassen, nur 26,4% davon führen einen oder mehrere Fachanwaltstitel. Nur wenige Mandanten wissen, was ein Fachanwalt ist:

Ein Fachanwalt ist ein Rechtsanwalt mit nachgewiesenen Spezialkenntnissen auf einem bestimmten Gebiet.
 
  Entsprechend der Fachanwaltsordnung müssen Rechtsanwälte, um den Titel Fachanwalt zu erhalten und zu behalten Folgendes nachweisen:
 
  • eine zusätzliche theoretische Ausbildung mit entsprechender Prüfung
• mehrjährige praktische Anwaltstätigkeit und
• jährliche Weiterbildungen.
 
  Frau Rechtsanwältin Pankow wurde das Recht zum Führen des Titels Fachanwalt für Familienrecht von der Rechtsanwaltskammer Sachsen im Jahr 2000 verliehen.